Verpackungsgesetz - 2019 - BARG Packaging

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Verpackungsgesetz - 2019

Was verändert das neue Verpackungsgesetz?

Als Spezialist für Verpackungen halten wir unsere Kunden immer auf dem aktuellen Stand. Anlässlich des neuen Verpackungsgesetzes, das zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, haben wir für Sie relevante Änderungen zusammengefasst.

  1. Der Begriff „Versandverpackung“ ist neu definiert und ab sofort durch den Versandhandel lizensierungspflichtig. Grund: Versandverpackungen sind keine Serviceverpackungen mehr, sondern Verkaufsverpackungen.
  2. Genauso wie Verkaufsverpackungen sind fortan auch Umverpackungen systembeteiligungspflichtig und benötigen eine Lizenzierung.
  3. Eigenmarken des Handels müssen die Lizenzierungspflicht klar ausweisen.
  4. Als Inverkehrbringer von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen sind Sie zur Registrierung bei der Zentralen Stelle verpflichtet, da ansonsten ein Verkehrsverbot droht.
  5. Darüber hinaus müssen Inverkehrbringer von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen alle Angaben der Zentralen Stelle melden, die Sie auch bei der Lizenzierung gegenüber dem dualen System angegeben haben.
  6. Genauso wie bei gewerblichen Verkaufsverpackungen ist die Rücknahme ab sofort auch bei Transportverpackungen kostenlos. Dabei können abweichende Vereinbarungen über den Rückgabeort und die Kostenregelung vereinbart werden.
  7. Die Recyclingtonnagen müssen sich mindestens verdoppeln, um die Quoten des Verpackungsgesetzes bei gleichzeitig steigenden Lizenzmengen erfüllen zu können. Insbesondere die dualen Systeme sind von dieser Änderung betroffen.
  8. Des Weiteren müssen duale Systeme die Lizenzentgelte staffeln, um so Anreize für eine bessere Recyclingfähigkeit, einen höheren Einsatz von Recyclaten sowie die Verwendung von nachwachsenden Rohstoffen sicher zu stellen.
  9. Mit dem neuen Gesetz wurde die Kategorie ökologisch vorteilhafte Getränkeeinwegverpackung abgeschafft. Zudem gibt es Pfandpflicht für CO2-haltige Nektare sowie eine unverbindliche Mehrwegquote von 70%.

Gerne sind wir auch bei individuellen Fragen für Sie da. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

 

(Quelle: IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V.)